Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
- Bestellungen bedürfen der Schriftform.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Sofern eine Bestellung als Kaufangebot anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
- An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Soweit wir das Kaufangebot des Bestellers nicht innerhalb von zwei Wochen annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
- Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise laut jeweils gültiger Preisliste zuzüglich Mehrwertsteuer.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das von der Firma hurricane GmbH genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in der Höhe von 8% (acht Prozent) über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
- Für den Kaufrücktritt seitens des Käufers gilt eine Entschädigung von 30% des Kaufpreises. Diese ist vom Käufer innerhalb von 14 Tagen vom schriftlich mitgeteilten Rücktritt auf das Konto der Firma Hurricane GmbH zu überweisen.
- Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

